Die FWG Haßloch ist im Grunde nicht gegen die Ansiedelung eines Logistikzentrums in Haßloch, denn ein solches Projekt bringt bei erfolgreicher Vermietung neben Arbeitsplätzen auch Steuereinnahmen für die Gemeinde mit sich. Allerdings müssen für ein solches Projekt auch viele andere Voraussetzungen gegeben sein, die wir in der aktuellen Planung am aktuellen Standort nicht sehen und diese Planungen daher ablehnen. Folgende Punkte sind für uns die wichtigsten:
- Verkehrstechnische Erschließung nicht ausreichend gegeben
Im Rahmen der aktuellen Planung ist von ca. 640 LKW Bewegungen auszugehen. Diese sind mit der aktuellen Infrastruktur schlichtweg nicht möglich. Auch eine Beschränkung der LKW Bewegungen ist nicht zielführend, da realistisch gesehen nicht überprüfbar.
640 LKW bedeuten zu Stoßzeiten ca. ein LKW pro Minute. Dies wird der Kollaps für das Industriegebiet sein. Wartende LKW werden Zufahrts- und Rettungswege behindern. - Fehlende verkehrsplanerische Punkte
Bei angegebenen ca. 200 Mitarbeitern wird mindestens die Hälfte mit dem PKW den Arbeitsplatz erreichen. Daraus resultieren weitere 200 PKW-Bewegungen (An- und Abfahrt), welche über unsere bisherige Infrastruktur abgewickelt werden muss. Vermutlich wird der Anteil noch höher liegen, da das Industriegebiet nicht übermäßig mit ÖPNV ausgestattet ist und das Logistikzentrum fernab vom Bahnhof liegt. - Lärmemissionen noch nicht absehbar
Aktuell liegt für das Vorhaben kein Lärmschutzgutachten vor wodurch die maximalen Auswirkungen noch nicht ersichtlich sind. Man bedenke aber, dass das Vorhaben an Waldgebiet angrenzt. - Konkrete Nutzung noch nicht klar
Bisher will lediglich eine Investorengruppe eine Lagerhalle bauen. Mieter bzw. Nutzer sind aktuell noch nicht bekannt. Im schlimmsten Fall wird mit diesem Vorhaben „Brachland“ in eine Industrieruine umgeändert.
Aufgrund der oben genannten und nicht erschöpfenden Punkte sprechen wir uns gegen das geplante Vorhaben aus! Ein solches Projekt muss für Haßloch beeinträchtigungsfrei sein und dies stellt die aktuelle Planung nicht dar! Diese Beeinträchtigungsfreiheit lässt sich nur in direkter Nähe der Autobahn bzw. Eisenbahn (je nach Andienung) realisieren. Dort wäre auch eine Geräuschclusterung mit anderen Verursachern (Bahn, Autobahn, …) möglich. Im Zuge der Neufassung des Flächennutzungsplanes ließe sich dort die Realisierung eines neuen und echten Industriegebietes prüfen.